A: Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedienungen sind für sämtliche Dienstleistungen der Fa. Bus-und Mietwagen Hirzabauer Reinhold gegenüber ihren Kunden sowie daraus resultierenden Rechte und Pflichten gültig.

B: Beförderungsbedingungen:

1. Fahrzeuge: Die Beförderung erfolgt grundsätzlich mit den betriebseigenen Fahrzeugen der Fa. Hirzabauer, ggf. werden Fahrzeuge von anderen Unternehmen angemietet, welche den selben Standards entsprechen.

2. Beförderungspflicht: Die Fa. Hirzabauer verpflichtet sich zur Beförderung von Personen, wenn  die geltenden Beförderungsbedingungen bzw. Rechtsvorschriften beachtet werden;

3. Ausschluss von der Benützung unserer Fahrzeuge:

a)Personen, welche die Anweisungen des Fahrpersonals mißachten;

b) Personen, mit einer anzeigepflichtigen oder übertragbaren Krankheit,

c) Personen, von denen zu erwarten ist, dass sie durch ihren äußeren Zustand oder wegen ihrer mitgeführten Gegenstände oder Tiere anderen Fahrgästen Schaden zufügen bzw. die Fahrzeuge verunreinigen oder beschädigen könnten.

d) Wird die Ausschließung erst während der Benützung des Fahrzeuges ausgesprochen, hat der Fahrgast über Aufforderung des Fahrpersonales das Fahrzeug zu verlassen.

4. Einnehmen von Sitzplätzen: Grundsätzlich besteht auf die Reservierung von Sitzplätzen kein Anspruch;

5. Schadenersatz: Das Versäumen von Abfahrtszeiten, die verspätete Abfahrt oder Ankunft eines Fahrzeuges sowie Betriebsstörungen, Betriebsunterbrechungen aller Art begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz, soweit die Schäden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines Mitarbeiters der Fa. Hirzabauer verursacht werden.

6. Verhalten der Fahrgäste:

a) Die Fahrgäste haben sich so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere gebieten und wie es in den geltenden Rechtsvorschriften festgesetzt ist.

b) Es sind alle Handlungen untersagt, die das Fahrpersonal in Ausübung ihrer Pflichten behindern könnte.

c) Im Fahrzeug ist das Rauchen untersagt;

d) Es ist untersagt, die Füße auf die Sitze zu legen. Stehen oder Knien auf den Sitzen ist ebenso nicht erlaubt.

e)Die Fahrgäste dürfen Notfalleinrichtungen nur im Falle von Gefahr für Sicherheit verwenden.

f) Sollten Fahrgäste Fahrzeugausstattungsgegenstände verunreinigen oder beschädigen bzw. entfernen, ist die Fa. Hirzabauer berechtigt, Schadenersatz dafür zu verlangen.

g) Gurtenpflicht: Alle Fahrzeuge unserer Firma sind mit Sicherheitsgurten ausgerüstet. Die Fahrgäste sind verpflichtet, diese ausnahmslos und uneingeschränkt zu verwenden. Bei Schülergruppen ist das anwesende Lehrpersonal verantwortlich, dass die Schüler die Gurte verwenden. Bei Gruppen mit Minderjährigen sind die anwesenden Eltern oder Gruppenleiter für das Verwenden der Gurte verantwortlich.

7. Verlorene, zurückgelassene Gegenstände

Gegenstände, Kleidungsstücke, welcher Art auch immer, werden am Standort der Fa. Hirzabauer max. 14 Tage aufbewahrt, und sind in diesem Zeitraum nach Kontaktaufnahme abzuholen. Dinge, die über diesen Zeitraum hinaus nicht abgeholt werden, werden von uns entsorgt.

8. Mitnahme von Gepäckstücken

Leichte, tragbare Gegenstände dürfen in die Fahrzeuge mitgenommen werden, solange diese sicher im Fahrzeug aufbewahrt werden können.

Der Fahrgast ist verpflichtet, alle Gegenstände, die er mit sich führt, selbst zu beaufsichtigen. Ebenso ist der Fahrgast für die sichere Verwahrung der Gegenstände im Fahrzeug (im Sinne von Ladegutsicherung) verantwortlich. Sollten Gegenstände im Bus (Fahrgastraum bzw. Gepäckraum) abhanden kommen, übernimmt die Fa. Hirzabauer dafür keinerlei Haftung.

Die Mitnahme von Ski, Skistöcke,Skischuhe und Wanderstöcke in das Fahrzeug ist untersagt.

9. Mitnahme von Tieren

Hunde dürfen in die Fahrzeuge mitgenommen werden, solange sie alle Personen im Fahrzeug nicht behindern oder gefährden, bzw. das Fahrzeug nicht übermäßig beschmutzen.

Der Fahrgast, der das Tier mitführt ist für die Einhaltung dieser Kriterien verantwortlich.

10. Es besteht in allen Fahrzeugen absoute Gurtenpflicht!

C: Leistungen:

a) Die Fa. Hirzabauer verpflichtet sich, alle Leistungen im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen.

b) Im Falle höhere Gewalt oder extremen Wetterereignissen ist es möglich, bestimmte Fahrten nicht oder nur teilweise durchzuführen. In diesem Fall kann die Fa. Hirzabauer nicht haftbar gemacht werden bzw. besteht kein Anspruch auf jeglichen Schadensersatz.

c) Die Fa. Hirzabauer ist berechtigt, Auftrage in Absprache mit dem Kunden zu den selben Konditionen an andere Unternehmen weiterzugeben

D: Entgelt:

a)Der gesamt Rechnungsbetrag ist binnen 8 Tagen auf das Konto der Fa. Hirzabauer zu überweisen, ausgenommen besondere Vereinbarungen.

b) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, dem Kunden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p. a. ab Fälligskeitstag zu verrechnen.

E: Stornobedingungen: Bei Absage von Aufträgen kommen folgende Stornobedingungen zum Tragen:

- Bei Absage bis max. 30 Tage vor Auftragstermin werden 50% der Auftragssumme verrechnet.

- Bei Absage bis max. 10 Tage vor Auftragstermin werden 60% der Auftragssumme verrechnet, mindestens aber € 100,--

- Bei Absage bis kürzer als 10 Tage vor Auftragstermin werden 100% der Auftragssumme verrechnet, mindestens aber € 100,--

Ausgenommen von diesen Bedingungen sind spezielle Vereinbarungen, welche im Angebotsverfahren ausgewiesen sein müssen.

F: Gerichtsstand ist Weiz